Sitzung: 22.04.2024 GRP/116/2024
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Am 19.12.2024 fand
eine Besprechung mit dem Ingenieurbüro Sauer und Harrer, Eggolsheim, Herrn
Harrer statt.
Im Nachgang zu
diesem Termin wurde Herrn Harrer kurz geschildert, was der Gemeinde wie
nachfolgend 1 bis 3 aufgeführt, wichtig wäre.
Die
Hauptproblematik ist für die Gemeinde Poxdorf die Niederschlagssituation.
1.
Realisierung mit bestehendem B-Plan.
Hier wären die Fragen, ob es einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf, wenn
man die Stichstraße mit Wendehammer entfernen wollen würde. Mögliche Ableitung
des Niederschlagswassers und normalen Wassers wäre ein Graben im Süden des
Gebietes.
2.
Realisierung und Erweiterung des
bestehenden B-Planes mit den im Süden liegenden Grundstücken (Anlage 2). Hier
kämen die unter dem Weg liegenden Grundstücke mit dazu. Die Erschließungskosten
würden dadurch günstiger und die Gemeinde könnte mehr Bauland realisieren. Auch
hier ist für die Gemeinde Poxdorf besonders wichtig, mit den bestehenden
Wassermassen gut umzugehen und diese gut zu beseitigen. Auch hier wäre es
wünschenswert ein RÜB außerhalb des Gewerbegebietes zu haben. Dadurch, dass die
unter dem Weg liegenden Grundstücke die selben Eigentümer sind wie die über dem
Weg liegenden Grundstücke wären die Grundstücksverhandlungen leichter.
3.
Realisierung mit dem bestehendem
BPlan ohne Änderung des BPlans mit Stichstraße. Voraussetzungen wie 1 und 2.
1. Braucht die
Gemeinde Poxdorf eine Änderung des B-Plans wenn die Stichstraße im bestehenden
B-Plan gestrichen werden soll?
ISH: Eine
teilweise Umsetzung der Erschließung ist ohne Änderung des B-Planes möglich. Je
nach Zuschnitt der Grundstücke und evtl. späterer Erweiterungen kann eine
der beiden Erschließungsstraßen gebaut und die andere weggelassen werden.
2. Wasserproblematik mit Prüfung der
Möglichkeiten 1 bis 3 mit WWA und LRA außerhalb
des Gewerbegebietes.
ISH: Für
die Drosselung der Niederschlagswassereinleitung auf 43 l/s ist ein
Rückhaltevolumen von ca. 320 m³ erforderlich. Ob das Volumen durch eine
Gewässeraufweitung unterhalb bereitgestellt werden kann ist fraglich. Solche
Lösungen werden i.d.R. nur bei bestehender Bebauung genehmigt, wenn keine
Grundstücke zur Verfügung stehen. Die notwendige Fläche für ein Erdbecken wäre
voraussichtlich innerhalb des
Geltungsbereiches zur Verfügung zu stellen. Eine unterirdische Lösung in
Form eines Stauraumkanales ist vorbehaltlich einer genauen Prüfung mit
deutlichen Mehrkosten verbunden. Dies gilt gleichermaßen für alle
Varianten.
3. Abwasserproblematik reichen die
bisherigen Kanäle für die Möglichkeiten 1 bis 3?
ISH: Das
vorhandene Abwasserpumpwerk Gräbig hat eine Förderleistung von ca. 5 l/s.
Sofern kein Abwasser aus Produktion
anfällt ist die Förderungsleistung ausreichend um das anfallende häusliche
Abwasser abzuleiten. Ein Anschluss zum vorhandenen Pumpwerk muss hergestellt
werden.
4. Hochwasserschutz
ISH: Sofern
das Baugebiet erweitert werden soll wäre voraussichtlich ein neues
B-Planverfahren notwendig. Angesichts der Hochwassersituation ist es fraglich
ob das Vorhaben, wie vorgesehen realisiert werden kann, da der
Hochwasserabfluss evtl. beeinträchtigt wird. Auch wenn die Gemeinde
Effeltrich das Hochwasserschutzkonzept nicht wie geplant umsetzen wird ist es
fraglich, ob die blau gestrichelten Flächen aus dem Flächennutzungsplan
gestrichen werden können. Ein ausreichender Hochwasserschutz muss ja
gewährleistet sein. Wenn die Gemeinde Effeltrich die Maßnahmen nicht umsetzt
muss evtl. mit höheren Abflüssen gerechnet werden.
Eine Streichung der Flächen wird aus unserer Sicht auch Einwände der
Nachbargemeinden und LRA nach sich ziehen.
Sofern die Flächen für den Hochwasserabfluss nicht aus dem FNP
gestrichen werden können, wäre eine Erweiterung der Gewerbegebietes nach Süden
voraussichtlich nicht genehmigungsfähig.
Empfehlung des ISH:
Wir empfehlen deshalb
die Umsetzung des bestehenden B-Planes evtl. ohne eine der beiden
Erschließungsstraßen. Für eine Erweiterung könnte evtl. Im Nachgang ein
Verfahren veranlasst werden. Voraussichtlich entsteht Flächenbedarf für die
Niederschlagswasserrückhaltung (erste Näherung: ca. 800 – 1000 m²).
Diese
Niederschlagswasserrückhaltung muss innerhalb des Gewerbegebietes vorgehalten
werden.
Beschluss:
Keine Beschlussfassung.