Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

Am 19.12.2024 fand eine Besprechung mit dem Ingenieurbüro Sauer und Harrer, Eggolsheim, Herrn Harrer statt.

 

Im Nachgang zu diesem Termin wurde Herrn Harrer kurz geschildert, was der Gemeinde wie nachfolgend 1 bis 3 aufgeführt, wichtig wäre.

 

Die Hauptproblematik ist für die Gemeinde Poxdorf die Niederschlagssituation.

 

1.    Realisierung mit bestehendem B-Plan. Hier wären die Fragen, ob es einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf, wenn man die Stichstraße mit Wendehammer entfernen wollen würde. Mögliche Ableitung des Niederschlagswassers und normalen Wassers wäre ein Graben im Süden des Gebietes.

2.    Realisierung und Erweiterung des bestehenden B-Planes mit den im Süden liegenden Grundstücken (Anlage 2). Hier kämen die unter dem Weg liegenden Grundstücke mit dazu. Die Erschließungskosten würden dadurch günstiger und die Gemeinde könnte mehr Bauland realisieren. Auch hier ist für die Gemeinde Poxdorf besonders wichtig, mit den bestehenden Wassermassen gut umzugehen und diese gut zu beseitigen. Auch hier wäre es wünschenswert ein RÜB außerhalb des Gewerbegebietes zu haben. Dadurch, dass die unter dem Weg liegenden Grundstücke die selben Eigentümer sind wie die über dem Weg liegenden Grundstücke wären die Grundstücksverhandlungen leichter.

3.    Realisierung mit dem bestehendem BPlan ohne Änderung des BPlans mit Stichstraße. Voraussetzungen wie 1 und 2.

 

 

1. Braucht die Gemeinde Poxdorf eine Änderung des B-Plans wenn die Stichstraße im bestehenden B-Plan gestrichen werden soll?

 

ISH:        Eine teilweise Umsetzung der Erschließung ist ohne Änderung des B-Planes möglich. Je nach Zuschnitt der Grundstücke und evtl.  späterer Erweiterungen kann eine der beiden Erschließungsstraßen gebaut und die andere weggelassen werden.

 

2. Wasserproblematik mit Prüfung der Möglichkeiten 1 bis 3 mit WWA und LRA außerhalb

des Gewerbegebietes.

 

ISH:        Für die Drosselung der Niederschlagswassereinleitung auf 43 l/s ist ein Rückhaltevolumen von ca. 320 m³ erforderlich. Ob das Volumen durch eine Gewässeraufweitung unterhalb bereitgestellt werden kann ist fraglich. Solche Lösungen werden i.d.R. nur bei bestehender Bebauung genehmigt, wenn keine Grundstücke zur Verfügung stehen. Die notwendige Fläche für ein Erdbecken wäre voraussichtlich innerhalb des Geltungsbereiches zur Verfügung zu stellen. Eine unterirdische Lösung in Form eines Stauraumkanales ist vorbehaltlich einer genauen Prüfung mit deutlichen Mehrkosten verbunden.  Dies gilt gleichermaßen für alle Varianten.

 

3. Abwasserproblematik reichen die bisherigen Kanäle für die Möglichkeiten 1 bis 3?

 

ISH:        Das vorhandene Abwasserpumpwerk Gräbig hat eine Förderleistung von ca. 5 l/s. Sofern kein Abwasser aus Produktion anfällt ist die Förderungsleistung ausreichend um das anfallende häusliche Abwasser abzuleiten. Ein Anschluss zum vorhandenen Pumpwerk muss hergestellt werden.

 

4. Hochwasserschutz

 

ISH:        Sofern das Baugebiet erweitert werden soll wäre voraussichtlich ein neues B-Planverfahren notwendig. Angesichts der Hochwassersituation ist es fraglich ob das Vorhaben, wie vorgesehen realisiert werden kann, da der Hochwasserabfluss evtl. beeinträchtigt wird.  Auch wenn die Gemeinde Effeltrich das Hochwasserschutzkonzept nicht wie geplant umsetzen wird ist es fraglich, ob die blau gestrichelten Flächen aus dem Flächennutzungsplan gestrichen werden können. Ein ausreichender Hochwasserschutz muss ja gewährleistet sein. Wenn die Gemeinde Effeltrich die Maßnahmen nicht umsetzt muss evtl. mit höheren Abflüssen gerechnet werden.

Eine Streichung der Flächen wird aus unserer Sicht auch Einwände der Nachbargemeinden und LRA nach sich ziehen.

Sofern die Flächen für den Hochwasserabfluss nicht aus dem FNP gestrichen werden können, wäre eine Erweiterung der Gewerbegebietes nach Süden voraussichtlich nicht genehmigungsfähig.

 

Empfehlung des ISH:

 

Wir empfehlen deshalb die Umsetzung des bestehenden B-Planes evtl. ohne eine der beiden Erschließungsstraßen. Für eine Erweiterung könnte evtl. Im Nachgang ein Verfahren veranlasst werden. Voraussichtlich entsteht Flächenbedarf für die Niederschlagswasserrückhaltung (erste Näherung: ca. 800 – 1000 m²).

Diese Niederschlagswasserrückhaltung muss innerhalb des Gewerbegebietes vorgehalten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Keine Beschlussfassung.