Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Die Gemeinde Hetzles bittet gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Gemeinde Effeltrich um Stellungnahme  zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Hetzles“.

 

Die betroffene Fläche befindet sich im Außenbereich, relativ mittig zwischen Hetzles und Honings.

Weitere Planungen der Gemeinde Effeltrich werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erhebt keine Einwände gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Hetzles“ in diesem Bereich.

Die Gemeinde Effeltrich teilt der Gemeinde Hetzles mit. Dass sie auf weitere Beteiligung im Verfahren verzichtet.