Sitzung: 15.01.2024 GRE/135/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Zu beiden Verfahren wurden von der Planungsgruppe
Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, entsprechende Planstände
erarbeitet. Mit dem Beschluss dieser Planstände als Vorentwürfe kann das
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange) begonnen werden.
Die Planung wird von
Herrn Kutzner, Planungsgruppe Strunz vorgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
den von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg,
ausgearbeiteten und heute vorgestellten Planstand zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich des Bebauungsplanes „Gaiganz Nord 1“ als
Vorentwurf.
Auf Grundlage dieses
Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.