Sitzung: 11.09.2023 GRE/128/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Nachdem der Bebauungsplan „Am Waillenbach“ nicht realisiert werden kann,
beabsichtigt die Gemeinde Effeltrich, im Norden von Gaiganz Wohnbauland
auszuweisen. Dabei soll zunächst nur ein Teilbereich, der über die Stichstraße
„Am Waillenbach“ erschlossen werden soll, aufgeplant werden. In der
vorausschauenden Konzeption sollen jedoch noch weitere Anbindungen für
westliche und östliche Baugebietserweiterungen angedacht werden.
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
Der Gemeinderat beschließt,
den Bebauungsplan „Gaiganz Nord 1“ mit integriertem Grünordnungsplan
aufzustellen.
Der Geltungsbereich ist wie
folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Flur-Nrn. 72 und 78, Gemarkung
Gaiganz
Im Osten: durch die Flur-Nrn. 65, 65/1, 66/3
und 72 sowie Teile der Flur-Nr. 63/3, Gemarkung Gaiganz
Im Süden: durch die Flur-Nr. 63/8 und Teile der
Flur-Nr. 62/2 („Am Waillenbach“), Gemarkung Gaiganz
Im Westen: durch die Flur-Nrn. 63/2 und 63/11 sowie
Teile der Flur-Nrn. 62/2 (Am Waillenbach) und 63/10, Gemarkung Gaiganz
Der Geltungsbereich umfasst
die Flur-Nrn. 63/7 und 64 sowie Teile der Flur-Nrn. 62/2 (Am Waillenbach), 63/3
und 63/10 der Gemarkung Gaiganz mit einer Gesamtfläche von ca. 0,5 ha.
Es ist vorgesehen, das
Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen.
Nach Erarbeitung
eines Plan-Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und
die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.