Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist der Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung, der Abbruch des Satteldaches der Bestandshalle und der Neubau eines Pultdaches. Ebenso ist der Bau eines Silos für Hackschnitzel geplant.

 

Für die Umsetzung wird eine Abstandsflächenübernahme gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO vom Nachbargrundstück mit der Fl.Nr. 67 Gkg. Effeltrich; Hauptstraße 6 beantragt. Die Unterschrift des Nachbarn liegt vor.

 

Die Erschließung ist gesichert, das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Nachbarschaftsunterschriften sind unvollständig. Bei einem Grundstück wurde nur von einem der zwei Eigentümer unterschrieben.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. §36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung, dem Abbruch des Satteldaches der Bestandshalle und der Neubau eines Pultdaches und der Bau eines Silos für Hackschnitzel auf dem Grundstück Fl.Nr. 71 Gkg. Effeltrich (Hauptstraße 16); BVZ 10-23-EFF, entsprechend der am 25.05.2023 eingereichten Planungsunterlagen.