Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.

Geplant ist die Errichtung eines WPC-Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,50 m Grundstücksende (Richtung Hauptstraße, Bushaltestelle „Poxdorf Ost“).

Nach dem Bebauungsplan wäre nur ein Maschendrahtzaun mit einer Höhe bis zu 1,50m zulässig. Es ist demnach eine Befreiung hinsichtlich der Zaunart und Zaunhöhe erforderlich.

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)

Die Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits erteilt, jedoch nicht zur Kreisstraße gerichtet, sondern bisher nur zwischen Baugrundstücken.

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Zaunart und Zaunhöhe des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ wie beantragt. Der Errichtung eines WPC-Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,50m auf dem Grundstück Fl.Nr. 84/11 Gkg. Poxdorf (Mühlweiherstraße 24); BVZ 12-23-PO wird zugestimmt.