Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung, Neubau von zwei Gauben und einem Balkon an ein schon bestehendes Wohnhaus; FlrNr. 1422/7, Baiersdorfer Straße 18

 

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf Erteilung Baugenehmigung zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist der Bau von zwei Gauben und einem Balkon an einem schon bestehenden Wohnhaus.

 

Die Erschließung ist gesichert, das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung von zwei Dachgauben und einem Balkon auf dem Grundstück Fl.Nr. 1422/7 Gkg. Effeltrich (Baiersdorfer Straße 18); BVZ 9-23-EFF entsprechend der am 25.05.2023 eingereichten Planungsunterlagen.