Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Feuerwehr Gaiganz meldet die Gründung einer Kinderfeuerwehr ab 2023. Dies ist gem. Art. 7 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) möglich. Hier können bei den Freiwilligen Feuerwehren Kindergruppen für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr gebildet werden. Zu beachten ist, dass der Begriff Kinderfeuerwehr keine Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr darstellt. Denn weiterhin gilt, dass Minderjährige erst vom vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst in Jugendfeuerwehren leisten können.

 

Die Gründung einer Kinderfeuerwehr ist mit Absprache der Gemeinde möglich und bedarf der Zustimmung. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht. Soweit diese Zustimmung vorliegt, stehen Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 12. Lebensjahr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Herr Christian Voit, Kommandant der FFW Gaiganz, teilte mit, dass sich der Feuerwehrverein Gaiganz bereiterklärt hat, für alle weiteren laufenden Kosten komplett auf zu kommen. Die Gemeinde trägt somit nur den Anteil der gemeindlichen Unfallversicherung.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stimmt der Gründung einer Kinderfeuerwehr der FFW Gaiganz zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung der Kinderfeuerwehr an den gemeindlichen Unfallversicherungsverband zu melden.