Sitzung: 12.06.2023 GRE/126/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Mit
Schreiben vom 24.05.2023 stellt der Burschenverein Zufriedenheit Effeltrich
wieder den Antrag auf Zuschuss zur Ampelanlage und den weiteren
Absperrmaterialien für die Kirchweih 2023 zur Regelung des Verkehrs in der
Hauptstraße. Bereits für die Kirchweih 2020 und 2022 wurde ein Zuschuss in Höhe
von 300,- € genehmigt.
Im
Jahr 2022 wurde die Ampel vom Bauhof geholt, aufgestellt, abgebaut und wieder
nach Nürnberg zurückgebracht. Diese Arbeiten würde nun der Burschenverein
übernehmen und auch die Absperrschranken besorgen. Dies alles auf eigene
Kosten. Die Verwaltung muss hier nur noch den Antrag für die verkehrsrechtliche
AO beim LRA stellen und die Beschilderung am Freitag kurz prüfen.
Um
diesen Punkt nicht jährlich auf die Tagesordnung zu bringen, schlägt die
Verwaltung vor, dem Burschenverein Zufriedenheit pauschal für die
Verkehrsregelung während der Kirchweih einen Zuschuss von jährlich 300,- € zu
gewähren, wenn die Kirchweih in der Hauptstraße beim Gasthaus zur Post
abgehalten und die halbseitige Straßensperrung mit Ampelregelung umgesetzt
wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, dem Burschenverein Zufriedenheit Effeltrich zur Kirchweih 2023 und in den Folgejahren (bis zu einer Anschaffung einer Ampel durch die Gemeinde Effeltrich oder der VG Effeltrich) einen Zuschuss von 300,- € für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen AO zukommen zulassen. Für die Folgejahre gilt, die Verkehrsregelung zur Kirchweih muss wie bisher bei halbseitiger Straßensperrung mit Ampelanlage in der Hauptstraße beim Gasthaus zur Post durchgeführt werden. Bei Änderung des Veranstaltungsortes oder der Ausführungen der Verkehrsregelung erlischt diese Zusage.