Sitzung: 12.06.2023 GRE/126/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Gemeinderat Effeltrich hat in seiner Sitzung am 13.03.2023 beschlossen, dem Ehrenbürger Hr. Pfarrer Albert Löhr durch eine Widmung ein ehrendes Gedenken zukommen zu lassen. Die gemeinsame Widmung des Platzes in der Lindenstraße/Mittlerer Bühl mit Hr. Robert Kotz zusammen wurde nach Rücksprache mit Hr. Pfarrer Löhr nicht aufrechterhalten. Es wurde eine Widmung des Fußweges zwischen Jugend- und Pfarrhaus und festgehalten.
Beschluss:
Der Fußweg zwischen dem Jugend- und dem Pfarrhaus mit der Fl.Nr. 66/9 wird als beschränkt-öffentlichen Weg als „Pfarrer-Albert-Löhr-Weg“ (Art- 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 6 und Art. 47 Abs. 1, Art. 53 Nr. 2 u. Art. 54a Abs. 1 BayStrWG) mit folgenden Widmungsbestandteilen und mit Wirksamwerden der Verfügung über die Bekanntmachung gem. Art. 6 Abs. Satz 1 BayStrWG gewidmet.
Bezeichnung
des beschränkt-öffentlichen Weges |
Pfarrer-Albert-Löhr-Weg |
Beschränkung: |
Fußweg |
Lage
des Weges |
Zwischen
Jugend- und Pfarrhaus |
Länge |
53
m |
Fl.Nr.: |
66/9
Gkg. Effeltrich |
Anfangspunkt: |
Übergang
aus Fl.Nr. 154 |
Endpunkt |
Einmündung
in die Straße „Zur Kirchenburg“ zwischen Fl.Nr. 152 und 138 |
Eigentümer: |
Gemeinde
Effeltrich |
Baulastträger |
Gemeinde
Effeltrich |
Das Straßenbestandsverzeichnis ist zu ergänzen. Die Widmung ist ortüblich bekannt zu machen.