Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Effeltrich hat in seiner Sitzung am 13.03.2023 beschlossen, dem Ehrenbürger Hr. Pfarrer Albert Löhr durch eine Widmung ein ehrendes Gedenken zukommen zu lassen. Die gemeinsame Widmung des Platzes in der Lindenstraße/Mittlerer Bühl mit Hr. Robert Kotz zusammen wurde nach Rücksprache mit Hr. Pfarrer Löhr nicht aufrechterhalten. Es wurde eine Widmung des Fußweges zwischen Jugend- und Pfarrhaus und festgehalten.


Beschluss:

Der Fußweg zwischen dem Jugend- und dem Pfarrhaus mit der Fl.Nr. 66/9 wird als beschränkt-öffentlichen Weg als „Pfarrer-Albert-Löhr-Weg“ (Art- 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 6 und Art. 47 Abs. 1, Art. 53 Nr. 2 u. Art. 54a Abs. 1 BayStrWG) mit folgenden Widmungsbestandteilen und mit Wirksamwerden der Verfügung über die Bekanntmachung gem. Art. 6 Abs. Satz 1 BayStrWG gewidmet.

 

Bezeichnung des beschränkt-öffentlichen Weges

Pfarrer-Albert-Löhr-Weg

Beschränkung:

Fußweg

Lage des Weges

Zwischen Jugend- und Pfarrhaus

Länge

53 m

Fl.Nr.:

66/9 Gkg. Effeltrich

Anfangspunkt:

Übergang aus Fl.Nr. 154

Endpunkt

Einmündung in die Straße „Zur Kirchenburg“ zwischen Fl.Nr. 152 und 138

Eigentümer:

Gemeinde Effeltrich

Baulastträger

Gemeinde Effeltrich

 

Das Straßenbestandsverzeichnis ist zu ergänzen. Die Widmung ist ortüblich bekannt zu machen.