Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Poxdorf Ost“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung egsichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

Geplant ist die Errichtung eines Gerätehauses (2,38m x 2,38 m x 2,2m Länge x Breite x Höhe) an der südöstlichen Ecke des Grundstückes mit einem Abstand von jeweils 1,5m zu den zwei anliegenden Straßen.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig.

 

Das geplante Gerätehaus befindet sich jedoch außerhalb der Baugrenze. Für das Vorhaben ist dementsprechend eine isolierte Befreiung notwendig.

 

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Die Nachbarn werden durch den Bau des Gerätehauses jedoch nicht eingeschränkt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan „Poxdorf Süd“, hinsichtlich des Baufensters.

Der Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 852/1 Gkg. Poxdorf (Reuthstraße 34); BVZ 11-22-PO wird zugestimmt.