Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Irrlenwiesen“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Für die Umsetzung des Vorhabens sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

-       Höhe Kniestock

-       Giebelbreite

 

Die Höhe des Kniestocks soll von 0,5m auf 0,85m erhöht werden. Durch die Erhöhung des Kniestocks soll eine bessere Nutzung im Dachgeschosszimmer entstehen.

 

Die festgesetzte Gaubenbreite von maximal 3m und 20 % der Gebäudelänge wird nicht eingehalten. Die Breitere Belichtung dient der Belichtung der zwei Dachgeschoss-Kinderzimmer.

 

Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die beantragten Befreiungen hinsichtlich der Höhe des Kniestocks, die Breite und maximale Gebäudelänge der Gaube zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1062 Gkg. Poxdorf (Weidichstraße 20); BVZ 10-23-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.