Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der ursprüngliche Bauantrag wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung am 18.07.2022 einstimmig genehmigt.

 

Gebäude mit ähnlicher Höhe sind bereits in der Umgebung vorhanden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Bezüglich der Brandschutzvorschriften sind Abweichungen beantragt, die Entscheidung hierüber trifft das Landratsamt Forchheim.

 

Die Kubatur des geplanten Gebäudes ist unverändert.

Innerhalb des Gebäudes wird jedoch die Anordnung der Räume geändert. Hierdurch entstehen zusätzliche Wohneinheiten, insgesamt drei.

 

Die hierfür notwendigen Stellplätze werden nach Baubeschreibung bereitgestellt, sind jedoch nicht auf dem Eingabeplan ersichtlich.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Tektur zur Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 38 Gkg. Poxdorf (Baiersdorfer Straße 4/4a); BVZ 10-22-PO-Tektur entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.