Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist der Ausbau des Dachgeschosses mit einer Wohneinheit. An der Kubatur des Gebäudes gibt es keine Veränderungen.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die hierfür notwendigen Stellplätze wurden nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Ausbau eines Dachgeschosses zur Errichtung einer Wohneinheit mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 34/4 Gkg. Poxdorf (Baiersdorfer Straße 11); BVZ 9-23-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.