Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat Effeltrich hat in seiner Sitzung am 13.03.2023 die Widmung des Platzes zwischen dem Mittleren Bühl und der Lindenstraße zu Ehren der Ehrenbürger Hr. Robert Kotz und Hr. Pfarrer Albert Löhr beschlossen. Die Gemeinde Effeltrich ist Eigentümer der Fl.Nr. 66 Gkg. Effeltrich und die Widmung kann erfolgen.

 

Hr. Pfarrer Albert Löhr hat sich diesbezüglich bei der Verwaltung gemeldet. Er findet eine Doppelbenennung unglücklich. Alternativ schlägt er vor, den Weg zwischen dem Jugendhaus und Pfarrhaus „Pfarrer-Albert-Löhr-Weg“ zu benennen.

 

Der Weg befindet sich ebenfalls im Eigentum der Gemeinde Effeltrich und kann entsprechend gewidmet werden.

 

Die Widmung des Weges zwischen dem Jugendhaus und Pfarrhaus kann aufgrund der Benennung des Tagesordnungspunktes frühestens zur nächsten Sitzung erfolgen.


Beschluss:

Der Platz zwischen dem Mittleren Bühl und der Lindenstraße (Teilbereich) mit einer Fläche von ca. 120 m2 wird als öffentlicher Platz „Robert-Kotz–Platz“ (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Art 6 und Art. 47 Abs. 1, Art. 53 Nr.2 u. Art. 54a Abs. 1 BayStrWG) mit folgenden Widmungsbestandteilen und mit Wirksamwerden der Verfügung über die Bekanntmachung gem. Art. 6 BayStrWG gewidmet.

 

Bezeichnung des Platzes

Robert-Kotz-Platz

Lage des Platzes

Zwischen dem Mittleren Bühl und der Lindenstraße

Größe

120m2 der Fl.Nr. 66 Gkg. Effeltrich

Träger der Straßenbaulast

Gemeinde Effeltrich

 

Das Straßenbestandsverzeichnis ist zu ergänzen. Die Widmung ist ortüblich bekannt zu machen.