Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Effeltrich Süd-Ost“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

 

Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist der Abriss des Anbaus aufgrund von Hangrutsch, auch soll auf der Fläche des bisherigen Anbaus ein kleiner Balkon entstehen.

 

Weiterhin sind kleinere Änderungen im Gebäude und in der Garage geplant (1 Wand im Erdgeschoss wird entfernt und ein Träger der Garage).

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Abbruch von Hangrutsch einsturzgefährdeter Bauteile auf dem Grundstück Fl.Nr. 1025/4 Gkg. Effeltrich (Ginsterweg 3); BVZ 7-23-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.