Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

 Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das ursprüngliche Bauvorhaben wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 12.09.2022 einstimmig genehmigt.

 

Gegenüber des bereits genehmigten Bauantrages wird die Ausführung des Anbaus mit einem von außen zugänglichen, kalten Keller beantragt.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Tektur zu Umbau und Erweiterung Ein- zu Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl:Nr. 1229/1 Gkg. Effeltrich (Holzleite 19a); BVZ 13-22-EF-Tektur entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.