Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Poxdorf Süd“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

Geplant ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf einer Länge von 4,50m und einer Tiefe von 3,00m zur östlichen Grundstücksgrenze.

 

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3m verfahrensfrei zulässig.

 

Die Terrassenüberdachung befindet sich jedoch außerhalb der Baugrenze. Für das Vorhaben ist dementsprechend eine isolierte Befreiung notwendig.

 

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Der Eigentümer an welchem die Terrassenüberdachung angrenzt hat nicht unterschrieben. Einschränkungen durch diese sind nicht ersichtlich, aufgrund der Lage der Terrassenüberdachung ist keine Verschattung oder ähnliches zu befürchten. Wasser welches von der Terrassenüberdachung abläuft muss auf dem eigenen Grundstück zurückgehalten werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan „Poxdorf Süd“, hinsichtlich des Baufensters.

Der Errichtung einer Terrassenüberdachung (3,00m x 4,50m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 904/6 Gkg. Poxdorf; BVZ 8-22-PO wird zugestimmt.