Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Im Jahr 2015 wurde die Vereinsförderung in der Sitzung vom 07.12.2015 wieder mit nachfolgenden Konditionen eingeführt:

 

„Die Vereine sollen der Verwaltung bis 31.01. den Stand der Mitglieder zum 01.01. des laufenden Jahres mitteilen, damit die Förderung zeitnah im neuen Jahr ausbezahlt werden kann.“

 

Da die Vereinsförderung eine freiwillige Leistung der Gemeinde Effeltrich ist, sollte hier eine Anpassung an den genehmigten Haushalt erfolgen.

Zudem sind am Jahresanfang viele Termine zu beachten, so dass es in der Vergangenheit auch öfter vorgekommen ist, dass Vereine einfach vergessen haben ihre Mitgliederzahlen zu liefern.

 

Die Verwaltung schlägt deswegen vor, nachfolgende Änderung für die Auszahlung der Förderung ab dem Jahr 2024 einzuführen:

 

„Die Vereine sollen der Verwaltung bis 31.05. den Stand der Mitglieder zum 01.01. des laufenden Jahres mitteilen, damit die Förderung nach der Genehmigung des Haushaltes im neuen Jahr ausbezahlt werden kann.“

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich beschließt nachfolgende Auszahlungsregel ab dem Jahr 2024 für die Vereinsförderung:

 

„Die Vereine sollen der Verwaltung bis 31.05. den Stand der Mitglieder zum 01.01. des laufenden Jahres mitteilen, damit die Förderung nach der Genehmigung des Haushaltes im neuen Jahr ausbezahlt werden kann.“