Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist der Bau von einem einstöckigen Einfamilienhaus ohne Keller (100 qm) auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Garten des schon bestehenden Wohnhauses.

 

Die Straßen- und Wegemäßige Erschließung ist mit den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich.

 

Die abwassermäßige Erschließung ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich. Sollte hierfür ein zweiter Grundstücksanschluss benötigt werden, müsste eine Sondervereinbarung gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Effeltrich geschlossen werden.

 

Es liegen bisher keine Nachbarschaftsunterschriften vor.


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvoranfrage; Errichtung eines einstöckigen Einfamilienhauses ohne Keller (100 qm) auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Garten des schon bestehenden Wohnhauses; Fl.Nr. 1423/17; Dr.-Rühl-Straße 12; BVZ-05-23-EFF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen, unter der Voraussetzung, dass der Nachweis über eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit vorliegt und die abwassermäßige Erschließung, ggf. durch eine Sondervereinbarung gesichert wird, in Aussicht.