Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist der Umbau des Spitzbodens, hierdurch entsteht eine weitere Wohneinheit im Gebäude. Insgesamt sind im Gebäude dann drei Wohneinheiten vorhanden, die Stellplätze sind in ausreichender Zahl nachgewiesen.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundfläche, die Geschossfläche, die Anzahl der Vollgeschosse sowie die Höhe des Gebäudes bestimmt. Bezüglich der Grundfläche und Geschossfläche gibt es größere Bauten in der näheren Umgebung. Auch die Höhe des Gebäudes fügt sich in die nähere Umgebung ein.

 

Durch den Geplanten Umbau entsteht ein drittes Vollgeschoss, dies ist in der näheren Umgebung noch nicht vorhanden.

 

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Umbau / Erweiterung des Spitzbodens um eine zusätzliche Wohneinheit an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 837/3 Gkg. Poxdorf (Jahnstraße 7); BVZ 7-23-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.