Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Irrlenwiesen“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Für die Umsetzung des Vorhabens sind folgende Befreiungen den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

            -Höhe Kniestock

            -Vergrößerung Dachflächenfenstergröße     

            -Flachdach Anbau

            -Abstand Carport Erschließungsstraße

            -Flachdach Carport

            -Lage der Schlafzimmer

 

Ein erhöhter Kniestock, sowie die Vergrößerung der Dachflächenfensterfläche wurde bereits in der Nachbarschaft genehmigt.

 

Da der Anbau ein untergeordnetes Bauelement ist, kann hier eine Befreiung von der vorgeschriebenen Dachform vertreten werden.

 

Laut Plan wird das Carport ohne sichtbehindernde Seitenwände ausgeführt und somit offen und einsehbar sein.

Die Verkehrssituation am Baugrundstück (=verkehrsberuhigter Bereich) lässt eine Unterschreitung des Stauraums vor dem Carport zu.

 

Die Flachdachform für das Carport wurde bereits im Baugebiet genehmigt.

 

Eine Befreiung von der vorgeschriebenen Lage der Schlafzimmer, diese sollen laut 3.8 des Bebauungsplans auf der Gebäudeseite sein, welche von der Kreisstraße abgewandt ist, kann unter der Voraussetzung erteilt werden, dass in diesen Räumen Schallschutzfenster eingebaut werden.

 

Des Weiteren ist für die Umsetzung des Vorhabens folgende Abweichungen notwendig:

-Abweichung zu §2 Abs.1 GaStellV

 

 

Laut Plan wird das Carport ohne sichtbehindernde Seitenwände ausgeführt und somit offen und einsehbar sein.

Die Verkehrssituation am Baugrundstück (=verkehrsberuhigter Bereich) lässt eine Unterschreitung des Stauraums vor dem Carport zu.

 

Die beantragten Befreiungen und Abweichungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die beantragten Befreiungen hinsichtlich der Höhe des Kniestocks, die Vergrößerung Dachflächenfenstergröße, eines Flachdachs für den Anbau, der Abstand des Carports zur Erschließungsstraße, das Flachdach des Carports, die Lage der Schlafzimmer und die Abweichung zu §2 Abs.1 GaStellV zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1006 (Irrlenwiese 12); BVZ 6-23-PO entsprechend der am 09.03.2023 eingereichten Planungsunterlagen.