Nachtrag: 08.03.2023

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schmitt“ sowie den Vorhabens- und Erschließungsplan in der Fassung vom 06.02.2023.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 1121/1 Gemarkung Effeltrich, mit 0,108 ha und ist wie folgt begrenzt:

Im Nordosten: Fl.Nr. 1121 Gemarkung Effeltrich, Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich

Im Südosten: Fl.Nr. 1121 Gemarkung Effeltrich

Im Südwesten: Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich

Im Nordwesten: Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich

Geplant ist die Umsiedelung eines Betriebes inkl. Betriebsleiterwohnung. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche derzeit als Mischgebiet ausgewiesen, in der Umgebung befinden sich bereits weitere Betriebe mit Wohnnutzung.

Eine detaillierte Beschreibung liegt in Form der Vorhabenbeschreibung bei.

 

Der Gemeinderat beschließt die Planung als Vorentwurf.

Auf Grundlage dieses Vorentwurfes ist die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.