Nachtrag: 08.03.2023
Sitzung: 13.03.2023 GRE/123/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Billigungs- und
Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Schmitt“ sowie den Vorhabens- und Erschließungsplan in der
Fassung vom 06.02.2023.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 1121/1 Gemarkung Effeltrich,
mit 0,108 ha und ist wie folgt begrenzt:
Im Nordosten: Fl.Nr. 1121 Gemarkung Effeltrich, Fl.Nr. 1130 Gemarkung
Effeltrich
Im Südosten: Fl.Nr. 1121 Gemarkung Effeltrich
Im Südwesten: Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich
Im Nordwesten: Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich
Geplant ist die Umsiedelung eines Betriebes inkl. Betriebsleiterwohnung.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche derzeit als Mischgebiet ausgewiesen, in
der Umgebung befinden sich bereits weitere Betriebe mit Wohnnutzung.
Eine detaillierte Beschreibung liegt in Form der Vorhabenbeschreibung
bei.
Der Gemeinderat beschließt die Planung als Vorentwurf.
Auf Grundlage dieses Vorentwurfes ist die Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.