Sitzung: 30.03.2023 GV/034/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6
Beschluss:
Beschluss:
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt
die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
wird im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.811.300
€
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.156.400 €
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungs- und Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.188.100 € festgesetzt.
Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 4.127 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 287,8847 € festgesetzt.
2. Eine allgemeine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
3. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt
für den Bauhofneubau wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 0 € festgesetzt
und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
Für die Berechnung der Investitionsumlage
wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 4.127
Einwohner festgesetzt. Die Investitionsumlage für den Bauhofneubau wird je
Einwohner auf 0 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.