Sitzung: 13.03.2023 GRE/123/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Dem Gemeinderat liegt die Entwurfsplanung/Kostenberechnung der genannten Maßnahme zur Entscheidung vor. Der Erläuterungsbericht, die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung wurden dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde im Erläuterungsbericht ausführlich beschrieben.
Die Gesamtkosten betragen ca.:
-Baukosten gemäß beiliegender Kostenberechnung 321.288,10 € brutto
-Baunebenkosten anteilig 79.400,00
€ brutto
-Unvorhergesehenes und Rundung 24.311,90
€ brutto
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Gesamtbaukosten,
brutto 425.000,00
€ brutto
Der Gemeinderat beabsichtigt unter der Voraussetzung, dass die
Städtebauförderung die Maßnahme bezuschusst, die Sanierung durchzuführen.
Die Höhe der Zuwendung wird auf ca. 60 % geschätzt, kann aber noch nicht
verbindlich zugesichert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, der Sanierung wie beschrieben zuzustimmen.
Der Antrag aus Mitteln der Städtebauförderung ist zu stellen.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn soll gleichfalls beantragt werden.