Sitzung: 13.03.2023 GRE/123/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der
Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das
Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Geplant
ist der Neubau eines Einfamilienhauses sowie die die Errichtung einer Garage
und Doppelcarport.
Das
Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage & Doppelcarport Fl.Nr. 47 Gkg Effeltrich (Bergstr. 7 a); BVZ 4-23-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.