Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Anwesend: 8, Befangen: 2

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag zur Kenntnis.

Dem Gemeinderat liegt eine Karte der Flächen im Ratsinformationssystem vor. Diese Karte ist vertraulich zu behandeln.

 

Gemeinden können dem Planungsverband Oberfranken-West Wind-Vorranggebiete vorschlagen. Diese werden dann entsprechend im Regionalplan festgehalten.

 

Der Planungsverband hat seit der Änderung der 10-H Regelung den Gemeinden Potentialflächen für Windenergie mitgeteilt. Im Bereich der Potentialfläche in der Gemarkung Poxdorf liegen bis auf 4 Eigentümer alle Unterschriften im beiliegenden Antrag vor.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.

 

Sobald ein Gebiet als Vorranggebiet eingetragen ist, sind sämtliche Bauvorhaben im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen privilegiert. Die Gemeinde hat in diesem Fall kein Mitentscheidungsrecht mehr wer eine Windkraftanlage errichtet und wo genau im Gebiet eine Windkraftanlage errichtet wird. Es ist kein Bebauungsplan notwendig, das Bauvorhaben ist letztlich genauso zu behandeln wie ein privilegierter Bau eines Landwirtes im Außenbereich.

 

Dies kann insbesondere dazu führen, dass die Fläche nicht optimal genutzt wird, zum Beispiel wenn die Eigentümer bei unterschiedlichen Investoren Vorverträge schließen. So kann es passieren, dass weniger Windräder aufgrund der Verträge von Eigentümern auf der Fläche gebaut werden als möglich.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt dem Planungsverband Oberfranken-West das Gebiet nordöstlich der Staatsstraße 2243 als Vorranggebiet für Windkraftanlagen vorzuschlagen.