Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

In der Gemeinde Poxdorf gibt es derzeit die Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 24.10.2022. Diese ist dem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt.

 

Die Arbeiten zur Grabherstellung werden seit 2016 von der Firma Befu, Goldwitzerstr. 4, 91077 Neunkirchen a. Brand, ausgeführt.

 

Diese teilte mit, dass ab 01.01.2023 wegen den neuen Energiebedingungen die Preise erhöht werden. Wegen dieser Preiserhöhung ist der Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung notwendig.

 

Dem Gemeinderat wurde mit der Sitzungsladung die neue Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Poxdorf im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Der § 5 Abs. 3 Buchst. a, b und d der Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

Einzelgrabstätten von             530 € auf         680 €

Doppelgrabstätten von           530 € auf         680 €

Urnenerdgrabstätten von          75 € auf         150 €

 

In § 5 Abs. 4 der Friedhofsgebührensatzung wird die Gebühr für eine zusätzliche Tieferlegung von 100 € auf 120 € geändert.

 

Die neue Satzung, welche am 01.04.2023 in Kraft treten soll, ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf beschließt den vorliegenden Entwurf der Friedhofsgebührensatzung (FGS) als Satzung.

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.04.2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.10.2022 außer Kraft.