Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Bisher ist für die FFW Poxdorf ein Kommandant und ein stellvertretender Kommandant festgelegt. Die Gemeinde kann gem. Kommentar zum Art. 8 Abs. 5 Satz 1 des Bay. Feuerwehrgesetzes einen weiteren stellvertretenden Kommandanten festlegen. Dies wird hiermit durch Hr. Holland beantragt. Da sich unter den Kameraden keine einzelne Person für diesen Posten finden ließ, soll von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden.

 

Am 25.02.2023 wählte die FFW Poxdorf in ihrer Dienstversammlung Herrn Wouter Holland zum Feuerwehrkommandanten.

 

Da sich auf Grund des Mehraufwandes kein einzelner Stellvertreter gefunden hat, wählte die FFW Poxdorf in der gleichen Versammlung 2 Stellvertreter, die sich die Aufgaben teilen würden vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates. Hier wurden Herr Frank Heidkamp und Herr Jürgen Bayer gewählt.

 

Die Stellungnahme des Kreisbrandrates steht noch aus, es wird erwartet, dass diese positiv ausfallen wird, da Vorgespräche durch Hr. Holland bereits mit Hr. Flake geführt wurden.


Beschluss:

Aufgrund der vorgebrachten Aussagen legt die Gemeinde Poxdorf gem Art. 8 Abs. 5 Satz 1 BayFwG fest, einen weiteren stellvertretenden Kommandanten für die FFW Poxdorf zu ernennen. Die Entschädigung für den weiteren Stellvertreter wird auf die gleiche Höhe wie für den bisherigen Stellvertreter festgelegt (543,60 € jährlich).

 

Aufgrund von Art. 8 Abs. 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes bestätigt der Gemeinderat, Herr Wouter Holland als Feuerwehrkommandanten und die Herren Frank Heidkamp und Jürgen Bayer als seine Stellvertreter. Die genaue Aufgabenverteilung wird der Gemeinde vorgelegt.