Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschlossen wurde für diesen Bereich bereits in der Sitzung vom 18.07.2022 die Anbringung von einem zusätzlichen Zebrastreifen bei der Schulausfahrt von der Turnhalle, incl. Beschilderungen.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2022 wurden von der Verwaltung verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsregelung aufbereitet, u.a. das Thema „Verkehrsberuhigte Zone“. Dies wurde vom Gemeinderat favorisiert und an die Verwaltung der Auftrag zur weiteren Ausarbeitung für den Bereich der Schule und der Kita Poxdorf erteilt. In der Zwischenzeit wurden verschiedene Anbieter für Verkehrsbeschilderung kontaktiert, mit der Anfrage um Hilfe zur Planung. Leider kann hier nur ein Städteplaner exakte Angaben und Berechnungen erstellen.

 

Da seit kurzem ein neuer Verkehrspolizist in Forchheim zuständig ist, wurde ein Vororttermin vereinbart und die Situation nochmal besprochen. Hr. Panzner bestätigte die bereits von seinem Vorgänger (Hr. Düthorn) getroffenen Aussagen der sehr guten Übersicht in diesem Bereich. Ein Beschluss über einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ würde erhebliche Baumaßnahmen nach sich ziehen. Allem voran ist die Absenkung aller Bordsteine auf Straßenflächenniveau erforderlich. Auch die neu verlegten Bordsteine müssten wieder herabgesetzt werden, wenn auch nur um 1 cm. Zusätzlich müssen Parkplätze in angemessener Zahl erstellt werden, da das Parken nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist.

 

Er rät von einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ ab und würde zur Verdeutlichung des Schul- und Kindergartenbereiches:

-       bei jeder Zufahrtsstraße (Weidich-, Eichen, Sand und Schulstraße – 5 Stück) je ein buntes Piktogramm auf die Straßenfläche aufbringen und ein Zusatzzeichen VZ 136;

-       ein eingeschränktes Halteverbot im Bereich des Gehweges am Kindergarten entlang in die Weidichstraße mit einem Übergang in Parkplätze (dies würden die Übersichtlichkeit des Schulweges verbessern) anbringen

-       vor dem Grundstück Weidichstraße 3 sollte ein absolutes Halteverbot aufgestellt werden. (Siehe Anlage)

 

Eine Zick-Zack-Line im Kurvenbereich an der Kita ist nicht erlaubt, da hier ein generelles Halteverbot besteht.

 

Hr. Panzner bot an, nach Beschluss und Anbringung aller Verkehrseinrichtungen eine 2 – 3 tägige Verkehrserziehung durch die Polizei Forchheim zu ermöglichen. Hier würden keine Bußgelder und Verwarnungen erteilt werden, sondern das Fehlverhalten direkt mit dem Fahrer oder der Fahrerin besprochen werden, um den Fokus auf die Bedürfnisse der kleinsten Verkehrsteilnehmer zu verstärken und eine Sensibilisierung der Situation herbei zu führen.

 

Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit von Schulweghelfern, die den Kindern über die Straße helfen könnten. Hier müssten allerdings Freiwillige gefunden werden, die diese Aufgabe zuverlässig übernehmen würden. Auch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 oder 10 kmh wurde kurz angesprochen aber als nicht zielführend eingestuft.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf beschließt ein beschränktes Halteverbot (VZ 286) entlang der neuen Kindertagesstätte in der Weidichstraße.

Der Bürgersteig soll entlang des Zauns der Kindertagesstätte mittels einer weißen Linie weitergeführt werden.

 

Ein Zebrastreifen samt gesetzlicher Beschilderung wird vor der Zuwegung zur Schulturnhalle angebracht.

Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob das Anbringen eines Zebrastreifens zwischen Kindertagesstätte und Hausnummer 10 erfolgen kann. Ist dies gesetzlich zulässig soll an dieser Stelle ein Zebrastreifen samt gesetzlicher Beschilderung angebracht werden.