Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schmitt“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 1121/1 Gemarkung Effeltrich, mit 0,108 ha und ist wie folgt begrenzt:

 

Im Nordosten:             Fl.Nr. 1121 Gemarkung Effeltrich, Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich

Im Südosten:               Fl.Nr. 1121 Gemarkung Effeltrich

Im Südwesten:            Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich

Im Nordwesten:           Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich

 

Geplant ist die Umsiedelung eines Betriebes inkl. Betriebsleiterwohnung. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche derzeit als Mischgebiet ausgewiesen, in der Umgebung befinden sich bereits weitere Betriebe mit Wohnnutzung.