Sitzung: 13.02.2023 GRE/122/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schmitt“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 1121/1 Gemarkung Effeltrich, mit 0,108 ha und ist wie folgt begrenzt:
Im Nordosten: Fl.Nr. 1121 Gemarkung Effeltrich, Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich
Im Südosten: Fl.Nr. 1121 Gemarkung Effeltrich
Im Südwesten: Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich
Im Nordwesten: Fl.Nr. 1130 Gemarkung Effeltrich
Geplant ist die Umsiedelung eines Betriebes inkl. Betriebsleiterwohnung. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche derzeit als Mischgebiet ausgewiesen, in der Umgebung befinden sich bereits weitere Betriebe mit Wohnnutzung.