Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

In der Gemeinde Effeltrich gibt es derzeit eine Friedhofsgebührensatzung (FGS) vom 16.11.2015. Diese ist dem Beschlussbuchvorschlag als Anlage beigefügt.

 

Die Arbeiten zur Grabherstellung werden seit 2016 von der Firma Befu, Goldwitzerstr. 4, 91077 Neunkirchen a. Brand, ausgeführt.

 

Diese teilte mit, dass ab 01.01.2023 wegen den neuen Energiebedingungen die Preise erhöht werden. Wegen dieser Preiserhöhung ist der Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung notwendig.

 

Dem Gemeinderat wurde mit der Sitzungsladung die neue Friedhofssatzung der Gemeinde Effeltrich im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Der § 5 Abs. 1 Buchstaben b, c und d der Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

Reihengrabstätten von           530 € auf         680 €

Familiengrabstätten von         530 € auf         680 €

Urnengrabstätten von               75 € auf         150 €

 

In § 5 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung wird die Gebühr für eine zusätzliche Tieferlegung von 100 € auf 120 € geändert.

 

Die neue Satzung, welche am 01.04.2023 in Kraft treten soll, ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich beschließt den vorliegenden Entwurf der Friedhofsgebührensatzung (FGS) als Satzung.

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.04.2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.11.2015 außer Kraft.

Die Friedhofsgebührensatzung soll spätestens nach Abschluss der Bauarbeiten am Gaiganzer Friedhof als Ganzes geprüft (insbesondere Liegezeiten) und ggf. überarbeitet werden.