Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang gebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Geplant ist ein Um- und Anbau an ein bestehendes Nebengebäude. Das Bauvorhaben umfasst dabei den Anbau am ersten Obergeschoss sowie eines Balkons.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Das Ortsbild wird durch den Anbau nicht beeinträchtigt.

Es liegen Nachbarunterschriften vor. Es stehen keine nachbarrechtlichen Belange entgegen.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Um- und Anbau an das best. Nebengebäude Fl.Nr. 7/5 Gkg. Gaiganz‚ (Gaiganzer Hauptstr. 2); BVZ 1-23-EF entsprechend der am 23.01.2023 eingereichten Planungsunterlagen.