Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Im Rahmen der Vorbereitung einer 850-Jahr-Feier im Jahr 2024 ist die Frage gestellt worden, ob überhaupt genügend gesicherte Erkenntnisse dafür vorliegen, dass Effeltrich tatsächlich im Jahr 1174 das erste Mal urkundlich erwähnt wurde bzw. wann dies letztendlich der Fall war.

Entsprechend wurde in der Sitzung des Gemeinderates Effeltrich vom 14.11.2022 Herr Dr. Joachim Andraschke mit der Erstellung eines ortsnamenkundlichen Gutachtens inklusive Zuordnung der urkundlichen Erstnennung der Gemeinde Effeltrich beauftragt.

Das Gutachten des Herrn Dr. Andraschke liegt nunmehr vor, es wurde den Mitgliedern des Gemeinderates als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt mit der Ladung zur Kenntnis gebracht.

Herr Dr. Andraschke schließt in seinem Gutachten ausdrücklich aus, dass es sich bei dem 1174 erwähnten Ort „Effeldera“ um unser Effeltrich handelt, indem er ausführt:

„Nach eingehender Recherche in den Staatsarchiven in Bamberg und Würzburg und den Stadtarchiven in Nürnberg und Bamberg sind aber diese beiden frühen Belege nicht auf Effeltrich zu beziehen, sondern auf eine Wüstung Effeltrich im Steigerwald und Effelter im Landkreis Kronach“.

Laut Herrn Dr. Andraschke kann als früheste gesicherte Überlieferung und somit als Ersterwähnung von Effeltrich ein Schriftstück vom 08. Juni 1296 gelten, welches die Verpfändung von Bamberger Kirchengütern an die Nürnberger Bürger Friedrich Holzschucher und Heinrich Vorchtel zum Inhalt hat und in dem unser Effeltrich, bezeichnet als „Ephaltrech“, erwähnt wird.

Auch der ehemalige Stadtheimatpfleger von Forchheim, Herr Dr. Dieter George, hat sich mit der Thematik befasst und kam unabhängig von Herrn Dr. Andraschke zu demselben Ergebnis.

So führt er in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 25.09.2022 (siehe Anlage) aus:

„Nach meinen eigenen Erhebungen für das Historische Ortsnamenbuch Forchheim ist Effeltrich erstmals zweifelsfrei für das Jahr 1296 bezeugt: Bischof Arnold zu Bamberg verpfändet den Nürnberger Bürgern Friedrich Holzschuher und Heinrich Vorchtel verschiedene Güter in der Hofmark Neunkirchen mit den zugehörigen Zehnten, auch in Ephaltrech (Nürnberger Urkundenbuch I, Nr. 905 [S. 538]). Ebenso hat übrigens auch Wolf-Armin v. Reitzenstein im Lexikon fränkischer Ortsnamen (München 2009), S. 60, diese Frage entschieden.

Mein Fazit: Die Zweifel an einer Identität des Belegs 1174 Effeldera mit unserem Effeltrich sind mehr als berechtigt. Für eine kommunale Jubiläumsfeier keine seriöse Grundlage!“

Angesichts der o.g. Feststellungen zweier renommierter Kenner der Materie hält es die Verwaltung für nicht angemessen, an einer erstmaligen Erwähnung von Effeltrich im Jahr 1174 und somit an der Durchführung einer 850-Jahr-Feier im Jahr 2024 festzuhalten.

Da wie oben dargestellt nunmehr von einer gesicherten Ersterwähnung von Effeltrich im Jahr 1296 ausgegangen werden kann, bietet sich als nächstes Ortsjubiläum eine 750-Jahr-Feier im Jahr 2046 an.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich sieht davon ab, im Jahr 2024 eine 850-Jahr-Feier zu veranstalten.