Sitzung: 30.01.2023 GRE/121/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Im Rahmen der Vorbereitung einer 850-Jahr-Feier im Jahr 2024 ist die
Frage gestellt worden, ob überhaupt genügend gesicherte Erkenntnisse dafür
vorliegen, dass Effeltrich tatsächlich im Jahr 1174 das erste Mal urkundlich
erwähnt wurde bzw. wann dies letztendlich der Fall war.
Entsprechend wurde in der Sitzung des Gemeinderates Effeltrich vom
14.11.2022 Herr Dr. Joachim Andraschke mit der Erstellung eines
ortsnamenkundlichen Gutachtens inklusive Zuordnung der urkundlichen Erstnennung
der Gemeinde Effeltrich beauftragt.
Das Gutachten des Herrn Dr. Andraschke liegt nunmehr vor, es wurde den
Mitgliedern des Gemeinderates als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt mit der
Ladung zur Kenntnis gebracht.
Herr Dr. Andraschke schließt in seinem Gutachten ausdrücklich aus, dass
es sich bei dem 1174 erwähnten Ort „Effeldera“ um unser Effeltrich handelt,
indem er ausführt:
„Nach eingehender Recherche in
den Staatsarchiven in Bamberg und Würzburg und den Stadtarchiven in Nürnberg
und Bamberg sind aber diese beiden frühen Belege nicht auf Effeltrich zu
beziehen, sondern auf eine Wüstung Effeltrich im Steigerwald und Effelter im
Landkreis Kronach“.
Laut Herrn Dr. Andraschke kann als früheste gesicherte Überlieferung und
somit als Ersterwähnung von Effeltrich ein Schriftstück vom 08. Juni 1296
gelten, welches die Verpfändung von Bamberger Kirchengütern an die Nürnberger
Bürger Friedrich Holzschucher und Heinrich Vorchtel zum Inhalt hat und in dem
unser Effeltrich, bezeichnet als „Ephaltrech“, erwähnt wird.
Auch der ehemalige Stadtheimatpfleger von Forchheim, Herr Dr. Dieter
George, hat sich mit der Thematik befasst und kam unabhängig von Herrn Dr.
Andraschke zu demselben Ergebnis.
So führt er in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 25.09.2022 (siehe
Anlage) aus:
„Nach meinen eigenen
Erhebungen für das Historische Ortsnamenbuch Forchheim ist Effeltrich erstmals
zweifelsfrei für das Jahr 1296 bezeugt: Bischof Arnold zu Bamberg verpfändet
den Nürnberger Bürgern Friedrich Holzschuher und Heinrich Vorchtel verschiedene
Güter in der Hofmark Neunkirchen mit den zugehörigen Zehnten, auch in
Ephaltrech (Nürnberger Urkundenbuch I, Nr. 905 [S. 538]). Ebenso hat übrigens
auch Wolf-Armin v. Reitzenstein im Lexikon fränkischer Ortsnamen (München
2009), S. 60, diese Frage entschieden.
Mein Fazit: Die Zweifel an
einer Identität des Belegs 1174 Effeldera mit unserem Effeltrich sind mehr als
berechtigt. Für eine kommunale Jubiläumsfeier keine seriöse Grundlage!“
Angesichts der o.g. Feststellungen zweier renommierter Kenner der
Materie hält es die Verwaltung für nicht angemessen, an einer erstmaligen
Erwähnung von Effeltrich im Jahr 1174 und somit an der Durchführung einer
850-Jahr-Feier im Jahr 2024 festzuhalten.
Da wie oben dargestellt nunmehr von einer gesicherten Ersterwähnung von
Effeltrich im Jahr 1296 ausgegangen werden kann, bietet sich als nächstes
Ortsjubiläum eine 750-Jahr-Feier im Jahr 2046 an.
Beschluss:
Die Gemeinde Effeltrich sieht davon ab, im Jahr 2024 eine 850-Jahr-Feier zu veranstalten.