Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Neugestaltung des Friedhofes in Effeltrich war bisher in der Prioritätenliste auf der Priorität 3. Allerdings muss dieser Punkt auf die Priorität 1 vorgezogen werden, da nur noch wenige Gräber frei sind.

Es sind noch 2 freie Urnengräber vorhanden, bei den Erdgräbern wären noch 8 Doppelgräber und 7 Einzelgräber frei.

Bisher wurde vom Friedhof die Bereiche A bis D überplant, jedoch wurden bei den jeweiligen Bereichen größere Unterschiede in der Ausführung sowohl zum Genehmigungsplan als auch zum Ausführungsplan festgestellt.

Der ursprüngliche Plan, sowie der Ausführungsplan liegen dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem vor.

 

Der Bereich A ist aktuell noch frei, es gibt hierzu auch eine Planung, diese sieht jedoch zum Großteil nur Erdgräber vor und nur wenige Urnengräber. Da derzeit insbesondere Urnengräber benötigt werden, würde eine Neugestaltung des Bereiches A am meisten Sinn machen.

 

Es gibt nun folgende Varianten, wie weiter vorgegangen werden kann.

  1. Ausschreibung der Friedhofsneuplanung gesamt, wobei der Bereich A vorrangig zu überplanen ist, sodass die Problematik der wenigen Urnengräber schnellstmöglich gelöst werden kann, anschließend hat man genügend Zeit den restlichen Friedhof zu überplanen
  2. Ausschreibung des Bereich A, weitere Planung des Friedhofes erst in ein paar Jahren

 

Der Gemeinderat hatte sich zu dieser Thematik bereits in seiner Sitzung am 07.03.2016 Gedanken gemacht. Hier stand vor allem, wie auch beim Friedhof Gaiganz die Wasserthematik im Vordergrund. Weiterhin sollten ggf. Streifenfundamente angelegt werden, um zukünftig die Grabherstellung zu erleichtern. Ein Müllbehälterplatz sollte angelegt werden, die Parkplätze entsprechend befestigt werden. Urnenwände sollten berücksichtigt werden und insbesondere war eine Einbeziehung des Bestatters erwünscht.

 

Sollte der ganze Friedhof als Gesamtes neugestaltet werden, sind vor der Anfrage bei den Garten- und Landschaftsarchitekten folgende Dinge zu klären:

-       Sollen Urnengräber berücksichtigt werden

-       Sollen Erdgräber berücksichtigt werden

-       Ist ggf. ein „Waldfriedhof“ erwünscht

-       Soll die Leichenhalle mitgeplant werden?

 

Die Verwaltung schlägt die Variante 1 vor. So können Urnenbestattungen gewährleistet werden und auch der restliche Friedhof wird überplant. Die Ausführung kann ggf. auch in Bauabschnitten je nach Bedarf durchgeführt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Friedhofsneugestaltung in Effeltrich in die Priorität 1 zu verschieben.

 

Die Friedhofsneugestaltung soll sich auf den Friedhofsbereich A erstrecken, wobei ausreichend Urnengräber geplant werden sollen. Die Vergaben der restlichen Planungsarbeiten sollen 2025 erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bestatter vorerst zu planen. Die Planung soll dem Gemeinderat erneut vorgelegt werden.