Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat nimmt den Vorabzug des Bauantrages zur Kenntnis.

 

Der Bauantrag selbst wird derzeit noch erstellt und wird in den nächsten 2 Wochen fertiggestellt.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“. Das Bauvorhaben ist demnach gemäß § 30 BauGB zu bewerten, demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.

 

Im Bebauungsplan ist lediglich die Art der Nutzung für das Grundstück mit Fläche für öffentliche Zwecke gekennzeichnet, die Umnutzung des Gebäudes als Rathaus stellt einen öffentlichen Zweck dar. Die Erschließung ist gesichert.

 

Aufgrund dessen, dass der Umzug bereits zum 02.05.2023 fertig sein soll und die Genehmigung des Landratsamtes Forchheim schon vor Nutzungsaufnahme vorliegen muss ist es notwendig, den 1. Bürgermeister für die Stellungnahme, sowie das gemeindliche Einvernehmen über die o.a. Umnutzung zu bevollmächtigen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf bevollmächtigt, den 1. Bürgermeister die Entscheidung über die Stellungnahme sowie das gemeindliche Einvernehmen für die Umnutzung eines Kindergartens zu einem Rathaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 811 Gkg. Poxdorf; BVZ 1-23-PO im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit zu treffen.