Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Im Dezember 2015 wurde im Gemeinderat ein Bauantrag für das Grundstück 151 und 515/2 Gkg. Effeltrich zur Errichtung eines Einfamilienhauses behandelt. Es wurden alle Festsetzungen, Befreiungen, sowie das Einvernehmen einstimmig erteilt.

 

Das Landratsamt mahnte, dass bei so tiefgreifenden Befreiungen die Satzung aufgehoben werden muss, da sie den Grundzügen der Planung widerspricht. Daraufhin hat der Antragsteller einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung der Satzung an die Gemeinde gestellt.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.06.2016 beschlossen, die Einbeziehungssatzung nicht aufzuheben. Diese wurde so geändert, dass der Baubewerber sein Bauvorhaben realisieren konnte.

 

Die Verwaltung hat der Genehmigungsbehörde den Beschluss überreicht. Das Landratsamt hat am 17.08.2016 Stellung genommen. Es wurde die Aufhebung der Satzung empfohlen.

 

Daraufhin hat der Gemeinderat am 19.09.2016 beschlossen, die Einbeziehungssatzung aufzuheben.

 

Um die Aufhebung durchzuführen ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 22.10.2018 beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der unmittelbaren Nachbarschaft, sowie der Behördenbeteiligung (in diesem Fall, das Landratsamt Forchheim), durchzuführen.

 

Im November 2018 wurden die Stellungnahmen der Beteiligten der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Einbeziehungssatzung von Außenbereichsflächen im Bereich der „östlichen Bergstraße“, durch die Verwaltung angefordert.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden gesondert behandelt.

 

 

 


Beschluss:

Die Stellungnahmen und Ergebnisse der Prüfung, sowie die gefassten Beschlüsse liegen dem Original dieser Niederschrift als Anlage bei und werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.