Sitzung: 30.01.2023 GRE/121/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
Beschluss:
Nach § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen
Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich die Aufhebung der Einbeziehungssatzung
von Außenbereichsflächen im Bereich der „östlichen Bergstraße“ als Satzung
beschlossen.
§ 1
Gegenstand
Die
Einbeziehungssatzung von Außenbereichsflächen im Bereich der östlichen
Bergstraße der Gemeinde Effeltrich, in Kraft getreten am 15.10.2002, wird
aufgehoben.
§ 2
Planzeichen
Das Gebiet der
aufgehobenen Satzung ist in beigefügtem Lageplan (siehe Aufhebungs-satzung
inklusive Begründung vom 30.01.2023) dargestellt und ist Bestandteil der
Satzung.
§ 3
In-Kraft-treten
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).