Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

 

 

 


Beschluss:

Nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich die Aufhebung der Einbeziehungssatzung von Außenbereichsflächen im Bereich der „östlichen Bergstraße“ als Satzung beschlossen.

 

§ 1

 

Gegenstand

 

Die Einbeziehungssatzung von Außenbereichsflächen im Bereich der östlichen Bergstraße der Gemeinde Effeltrich, in Kraft getreten am 15.10.2002, wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Planzeichen

 

Das Gebiet der aufgehobenen Satzung ist in beigefügtem Lageplan (siehe Aufhebungs-satzung inklusive Begründung vom 30.01.2023) dargestellt und ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

 

In-Kraft-treten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).