Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

 

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang gebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das bereits bestehende Wohnhaus soll um einen Heizungsraum erweitert werden. Dieser grenzt an den Durchgang zwischen Scheune/Stall und Wohnhaus.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Das Ortsbild wird durch den Anbau nicht beeinträchtigt.

 

Es liegen keine Nachbarunterschriften vor. Es stehen keine nachbarrechtlichen Belange entgegen.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Erweiterung eines Heizungsraumes an ein best. Wohnhaus mit Scheune auf dem Grundstück Fl. Nrn. 1484 Gkg. Poxdorf (Steinweg 26,28); BVZ 21-22-PO entsprechend der am 27.12.2022 eingereichten Planungsunterlagen.