Sitzung: 24.10.2022 GRP/097/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der
Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das
Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Geplant
ist die Umnutzung des bisherigen Friseursalons in eine Fahrschule.
Das
Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Die Nachbarn werden durch den Bau jedoch nicht beeinträchtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Nutzungsänderung Friseursalon zu einer Fahrschule auf dem Grundstück Fl.Nr. 819 Gkg. Poxdorf (Baiersdorfer Straße 15); BVZ 17-22-PO entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.