Sitzung: 18.07.2022 GRP/095/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Poxdorf beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Reuth“ in
Poxdorf, Gemeinde Poxdorf.
Der Bebauungsplan „Reuth“ soll nach § 13b BauGB
durchgeführt werden. Gem. § 13b BauGB kommt das Verfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren nach § 13 BauGB zur Ausführung. Gem. §
13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4
Abs.1 BauGB wird verzichtet.
Das Plangebiet umfasst die Teilflächen der
Flurstücksnummern 862, 856/4, 864 und 864/8 der Gemarkung Poxdorf und die
Flurstücksnummern 857, 857/1, 857/2, 857/3 und 857/4 der Gemarkung Poxdorf ganz
und beträgt ca. 0,96 ha. Es wird wie folgt umgrenzt:
-
im Nordwesten, Norden und Nordosten durch die „Reuthstraße“ mit bestehender
Bebauung
-
im Osten und im Südosten durch landwirtschaftliche Fläche
-
im Südwesten und Westen durch Wald
Die Gemeinde beabsichtigt diese Fläche als
Wohnbaufläche zu entwickeln.
Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan
dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.