Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

 

 


Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Poxdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Reuth“ in Poxdorf, Gemeinde Poxdorf.

 

Der Bebauungsplan „Reuth“ soll nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Gem. § 13b BauGB kommt das Verfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB zur Ausführung. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird verzichtet.

 

Das Plangebiet umfasst die Teilflächen der Flurstücksnummern 862, 856/4, 864 und 864/8 der Gemarkung Poxdorf und die Flurstücksnummern 857, 857/1, 857/2, 857/3 und 857/4 der Gemarkung Poxdorf ganz und beträgt ca. 0,96 ha. Es wird wie folgt umgrenzt:

 

-       im Nordwesten, Norden und Nordosten durch die „Reuthstraße“ mit bestehender Bebauung

-       im Osten und im Südosten durch landwirtschaftliche Fläche

-       im Südwesten und Westen durch Wald

 

Die Gemeinde beabsichtigt diese Fläche als Wohnbaufläche zu entwickeln.

 

Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.