Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Bei der Feuerwehr Gaiganz wäre eine Kommandantenwahl angestanden. Aufgrund der pandemiebedingten Lage konnte keine Wahlveranstaltung durchgeführt werden.

Da die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr trotz ausbleibender Wahl sichergestellt werden muss, kann die Gemeinde in einem solchen Fall von der Möglichkeit des Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) Gebrauch machen und einen Notkommandanten sowie einen Notstellvertreter bestellen.

Nach Rücksprache mit den bisherigen Kommandanten Herrn Christian Voit und Herrn Thomas Häfner, sind diese auch bereit diese Ämter weiter auszuüben.

Die Bestellung gilt solange, bis eine Kommandantenwahl durchgeführt wird, und die gewählten Feuerwehrkommandanten bzw. der stellv. Kommandant durch die Gemeinde bestätigt wird.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Christian Voit zum Notkommandanten sowie Herrn Thomas Häfner zum stellvertretenden Notkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gaiganz mit sofortiger Wirkung zu bestellen.

Diese Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten bzw. dessen Stellvertreter durch die Gemeinde.