Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Mit Schreiben vom 17.01.2022 teilt der Förderverein Grundschule Effeltrich e. V. der Gemeinde Effeltrich mit, dass nach 15 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit und überdurchschnittlichen Engagement der Beteiligten die Organisation der Mittagsbetreuung an der Grundschule Effeltrich, die in 2007 von der Gemeinde an den Förderverein übertragen wurde,  wieder an die Gemeinde Effeltrich zurückgegeben wird.

Eine Weiterführung des Fördervereins mit den kompletten Aufgaben ist ab dem 01.09.2022 nicht mehr möglich.

Es konnten auch keine Nachfolger in der Vorstandschaft gefunden werden, die diese Aufgaben weiterführen.

Der Förderverein bleibt weiterhin bestehen.

 

Wirtschaftsführung des Fördervereins:

Die Mittagsbetreuung konnte durch den Förderverein „extrem“ wirtschaftlich geführt werden.

Die Beschäftigten sind über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und zusätzlich mit Honorartätigkeit (Übungsleiterpauschale die bis 3.000,-- €/Jahr sv- und steuerfrei) bezahlt worden.

Deshalb konnte die Betreuung bisher mit günstigen Elternbeiträgen angeboten werden.

 

Bisher:

Beiträge/Monat

1 Tag

2 Tage

3 Tage

4 Tage

5 Tage

Betreuung nach Unterrichtsende, (unabhängig von der Abholzeit)

 

10,-- €

 

20,-- €

 

30,-- €

 

33,-- €

 

35,-- €

 

Ältere Geschwisterkinder zahlen 50% des Beitrags.

 

Dem Gemeinderat liegen im Ratsinformationssystem die Einnahmen des Fördervereins in den letzten 15 Jahren vor. Hier wurden in den letzten 5 Jahren Einnahmen insgesamt in Höhe von ca. 45.000,-- €/jährlich im Mittel erwirtschaftet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Fördergelder der Regierung (Abhängig von der Gruppenart und Anzahl), Elternbeiträge, Zuschüsse der Gemeinde. In den letzten Jahren hat sich die Gemeinde mit ca. 7.000,-- € jährlich beteiligt. Zusätzlich wurden die Fixkosten wie Strom, Wasser, Abwasser, Heizung Abfall, Reinigungskosten ebenfalls durch die Gemeinde übernommen.

 

Arbeitsgemeinschaften:

Mit den oben genannten Einnahmen wurden zusätzlich zur Betreuung die durchgeführten Arbeitsgemeinschaften Handball, Thai Chi, Kochen, Patchwork und Garten organisiert, durchgeführt sowie finanziert. Die Betreuer dieser Arbeitsgemeinschaften sind meist kein Betreuungspersonal der Mittagsbetreuung.

 

Wirtschaftsführung durch die Gemeinde:

Um eine kostendeckende Gebühr zu ermitteln, hat die Verwaltung alle Kosten ermittelt, die zukünftig anfallen.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Mittagsbetreuung wurde dem Gemeinderat ebenfalls im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Gesamt

Erstanlagen bei Übernahme

0,00

Personal Mittagsbetreuung

79.881,00

Kosten der EDV  anteilig

323,06 €

Haushalt, VG

35,85 €

Personal, VG

137,06 €

Kassentätigkeit, VG

1.050,05 €

Sitzungsdienst, VG

89,82 €

Raumkosten-Verbrauch

2.574,00 €

Gesamt:

84.090,84 €

 

Die größten Kosten spiegeln sich in den Personalkosten wieder. Der Bedarf an Stunden wurde von der Mittagsbetreuung ermittelt.

 

Die Gemeinde Effeltrich ist verpflichtet, nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu bezahlen. Dadurch, dass die Gemeinde nicht nach Übungsleiterhonorare (diese Honorare dürfen nur Vereine abrechnen) abrechnen kann, sind diese Stunden in den Bedarf der wöchentlichen Stunden zu integrieren. Hier kommen dann pro Beschäftigten im Schnitt ca. 15 Wochenarbeitsstunden zustande.

Laut Tarifvertrag sind die Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig sowie zusatzversorgungspflichtig und beinhalten ein 13. Monatsgehalt sowie 30 Tage Urlaub. Von der Verwaltung wurden auch noch durchschnittliche Wagniskosten sowie die leistungsorientierte Bezahlung berücksichtigt.

Die Beschäftigten wären aber, im Gegensatz zum Förderverein, nicht geringfügig Beschäftigte, sondern mit allen Leistungen des öffentlichen Dienstes bei der Gemeinde angestellt.

Die Stunden sind mit maximal 15 Wochenarbeitsstunden berücksichtigt. Hier sollen Flex Verträge (ähnlich wie bei der Kindertageseinrichtung) gemacht werden, um bei einem geringeren Bedarf die Stunden nochmal anpassen zu können.

 

Ein ca. monatlicher kostendeckender Betrag würde hier errechnet werden:

 

Bei einer Zuwendung (Einnahme der Gemeinde als Zuschuss vom Freistaat Bayern) von ca. 20.000,-- € (konservativ/jährlich) und Gesamtkosten von ca. 84.000,-- € ergäbe sich folgender kostendeckende Betrag.

 

84.000,-- €./. 20.000,-- € = 64.000,-- €

64.000,-- € geteilt durch die 54 Kinder= 1.185,19 € pro Kind geteilt durch 11 Monate = 107,74 €/Monat.

Buchungszeiten wurden noch nicht berücksichtigt, da man natürlich bei diesem Betrag überhaupt nicht weiß, ob die Eltern buchen würden und wie viel.

 

Die Berechnung wurde extrem konservativ gemacht.  

Um Kostendeckung zu erzielen, müsste bei Zugrunde Lage der vorgenannten Prämissen folglich der Betrag von 107,74 € pro Monat beschlossen werden.  

 

Die Verwaltung hat nunmehr im Landkreis, die Kosten vergleichbarer Mittagsbetreuungen eingeholt. Die Liste liegt dem Gemeinderat ebenfalls im Ratsinformationssystem zur Entscheidung vor. 

 

Die Verwaltung hat nun, zusammen mit der Mittagsbetreuung einen Mittelweg, ähnlich wie bei den Gebühren der Kindertageseinrichtung, ausgearbeitet.

 

Der Vorschlag wurde auch bereits mit dem Elternbeirat abgestimmt. Der Elternbeirat hat zwar „geschluckt“, versteht aber die Kostensteigerung bei Übernahme durch die Gemeinde und würde den Gebühren zustimmen.

 

Die neuen Gebühren wären wie folgt:

 

Betreuungstage pro Woche

1 Tag

2 Tage

3 Tage

4 Tage

5 Tage

Betreuung nach Unterrichtsende, (unabhängig von der Abholzeit) Monatsbeitrag

 

20,-- €

 

40,-- €

 

60,-- €

 

66,-- €

 

68,-- €

 

Ältere Geschwisterkinder zahlen 50% des Beitrags

 

Zusätzlich ist monatlich ein Spielgeld von 2,-- € zu entrichten. Dieses Spielgeld (für 11 Monate) ist am Anfang des Schuljahres in der Mittagsbetreuung bar zu entrichten.

Falls eine Betreuung zusätzlich an vereinzelten Tagen benötigt wird entsteht eine zusätzliche Gebühr von 10,00 € je Nachmittag.

Dieses Angebot können auch Kinder, im Rahmen der vorhandenen Betreuungskapazitäten, die sonst nicht in der Nachmittagsbetreuung gemeldet sind, nutzen.

 

Die Kosten werden für 11 Monate festgelegt, der Monat August zählt nicht mit. Ferienbetreuung wird gesondert abgerechnet und der Bedarf abgefragt.

Für die Ferienbetreuung wird ein Beitrag von 15,-- € pro Betreuungstag verlangt.

 

Abrechnungen der Arbeitsgemeinschaften:

Damit eine qualitativ hochwertige und abwechslungsreiche Betreuung am Nachmittag stattfinden kann, sollten die Arbeitsgemeinschaften (siehe oben) weiterhin fortgeführt werden.

Da der Verein die Finanzierung dieser Arbeitsgemeinschaften über die Einnahmen der Mittagsbetreuung abgewickelt hat, kann er dies künftig ohne Einkünfte nicht übernehmen.

Wenn aber die Gemeinde dem Förderverein den Mehraufwand für die bisher am Nachmittag stattfindenden AG's zurückerstatten würde, könnten diese an der Schule weiterhin durchgeführt werden. Die Zuzahlung der Kinder zu den AG's deckt leider nicht die gesamten Übungsleiterkosten. Der Förderverein würde als gemeinnütziger Verein, auch wenn der Träger der Mittagsbetreuung künftig die Gemeinde ist, die AG-Leiter steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EstG (Übungsleiter) beschäftigen und damit die Qualität der Betreuung am Nachmittag beibehalten. 

 

So könnte man dies organisieren: 

Am Anfang des Schuljahres wird eine Abfrage mit der Anmeldung zu den jeweiligen Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Erst dann weiß der Förderverein  welche AG`s durchgeführt werden und wieviel Kinder sich jeweils anmelden. Sobald der Förderverein die Daten, ähnlich wie in der beiliegenden Liste (siehe Einnahmen und Ausgaben AG je Schuljahr im Ratsinfo), an die Gemeinde übergibt, kann diese dann den Mehraufwand in den Haushalt des Folgejahres aufnehmen und nach Beschluss an den Förderverein der Grundschule auszahlen.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Mittagsbetreuung als gemeindliche Einrichtung ab dem 01.09.2022 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Schritte durchzuführen.