Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das bestehende Rathaus soll um einen neuen Ratssaal im EG, Richtung Süden erweitert werden. Das OG 2 soll ausgebaut werden, damit Büroräume entstehen. Für die Beleuchtung der neuen Büroräume sollen auf dem Dach des Rathauses zusätzliche Schleppdachgauben errichtet werden.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Für das Vorhaben gab es bereits einen Bauantrag, der im Zusammenhang mit dem Einbau des Aufzuges beim Landratsamt eingegeben und genehmigt wurde. In diesem Änderungsantrag geht es hauptsächlich um die Neuplanung des OG 2 und die Errichtung der erforderlichen Gauben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Änderungsantrag zuzustimmen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kostenschätzungen von Ende des Jahres 2020 übernommen werden können. Aufgrund der aktuellen Situation im Baubetrieb, ist die Kostenentwicklung für das Vorhaben nur bedingt sicher abzuschätzen. Auch für Brandschutz und Gebäudetechnik müssen noch Betreuungen durch Fachplaner beauftragt werden, oder bestehende Vereinbarungen ausgeweitet werden.

 

Der Gemeinderat hat bei jeder Vergabe wieder die Möglichkeit, die Ausschreibung aufzuheben, den Inhalt der Ausschreibungen zu ändern oder Leistungsumfänge einzugrenzen. Derzeit bewegen sich allerdings die gemeindlichen Bauvorhaben von Effeltrich und Poxdorf im geschätzten Kostenrahmen. Dies kann sich beim Umbau des Rathauses ebenso fortsetzen.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren; Anbau eines Bürgersaals, Umbau des Dachgeschosses mit Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück (Forchheimer Str. 1, Fl.Nr. 169/24 Gkg. Effeltrich) BVZ 23-21-EF entsprechend den am 19.07.2021 eingereichten Planungsunterlagen.