Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Althof II“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht wiederspricht und die Erschließung gesichert ist.

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Erd- und Dachgeschoss mit einer Dachgaube an der Südseite.

Für das Vorhaben ist die Befreiung der Kniestockhöhe notwendig.

Im Bebauungsplan wurde der Kniestock mit einer Höhe von maximal 50cm festgesetzt. Das Bauvorhaben hat einen Kniestock von 75cm.

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich der Kniestockhöhe zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1371 Gkg. Effeltrich (Beethovenring 16); BVZ 22-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.