Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist als Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Für eine eventuell notwendige Abweichung bezüglich der Abstände zum Nachbarn ist das Landratsamt Forchheim zuständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvoranfrage; Erweiterung der bestehenden Kellerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1234/1 Gkg. Effeltrich (Holzleite 13); BVZ 12-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.