Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13

 

Der Gemeinderat Effeltrich hat beschlossen, an dem Beschluss vom 08.03.2021, Top ö5, festzuhalten und die Variante 1.1 zu verwirklichen. Der ortsübliche Nettomietzins (Kaltmiete) wird auf 7,00 €/qm festgelegt. Bei Zustimmung im Gemeinderat Poxdorf hierüber, ist zwischen der Gemeinde Effeltrich und der VG Effeltrich ein entsprechender Mietvertrag zu entwerfen und dem Gemeinderat Effeltrich vorzulegen.

 

Dieser Beschluss wurde dem Gemeinderat Poxdorf in seiner Sitzung am 26.04.2021 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Beschluss der Gemeinde Poxdorf:

Der Gemeinderat der Gemeinde Poxdorf nimmt diesen Beschluss der Gemeinde Effeltrich zur Kenntnis und lehnt den Vorschlag der Gemeinde Effeltrich ab.

Die Gemeinde Poxdorf präferiert eine komplette Bereinigung der Eigentumssituation (Auszahlung des mittelbaren Eigentumsanteils der Gemeinde Poxdorf über die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Übergang des kompletten Eigentums an die Gemeinde Effeltrich) und den Abschluss eines ausgewogenen, marktgerechten Mietvertrages zwischen dem neuen Alleineigentümer Gemeinde Effeltrich und der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich.

 

Bereinigung der Einkommenssituation Rathaus Effeltrich; Auszahlung des Eigentumsanteils der Gemeinde Poxdorf

Gemeinde Effeltrich wird alleiniger Eigentümer des Rathauses Effeltrich

 

Im Grundbuch des Amtsgerichtes Forchheim Band 37 Blatt 1279 sind die Eigentumsverhältnisse des derzeitigen Verwaltungsgebäudes wie folgt geregelt:

 

Gemeinde Effeltrich                                        65/100

Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich              35/100

 

Der Wert des Rathauses mit Grundstück wurde per Wertgutachten von Dipl. Ing. Robert Holzmann, Kleinsendelbach Hauptstraße 2, 91077 Kleinsendelbach, zum Bewertungsstichtag 11.07.2018 auf 775.000,--  festgesetzt. Hiervon wird die nachfolgende Berechnung abgeleitet.

 

Aber: Die im EG befindliche Poststelle ist nicht im Wert der 775.000,-- € inbegriffen. Diese 74,94 qm (Seite 10 BGF EG 5,38 * 13,93) müssen noch hinzugerechnet werden. Siehe im Gutachten Seite 21.

 

Würde man bei der Sachwertberechnung auf Seite 18 des Gutachten Holzmann diese Quadratmeter ansetzen, ergibt sich folgende Berechnung:

 

74,94 qm x 1.333 €/qm (Seite 16 10.1.4) = 99.895 

Minus 58% Wertminderung wegen Alter -57.939,10 €

Gebäudewert 41.955,90 €

D.h. das Gebäude wäre 775.000 € + 41.955,90 €= 816.955 € wert.

 

65 %                Gemeinde       Effeltrich                                                        531.020,-- €

35 %                Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich                                      285.934,-- €

 

Aufteilung der Kosten nun nach den damaligen Einwohnern von 1983.

 

Einwohnerstand 1983 lt. Vereinbarung von 1983

 

Effeltrich          1809                179.353

Poxdorf           1075                106.580

Gesamt:          2884

 

Hiermit ergibt sich eine Vermögensauseinandersetzung in Höhe von 106.580

€ die die Gemeinde Effeltrich an die Gemeinde Poxdorf leisten müsste. Die Gemeinde Effeltrich wird sodann alleiniger Eigentümer des Rathauses Effeltrich. Das Wertgutachten sowie die Vereinbarung von 1983 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Sämtliche Kaufnebenkosten trägt der Erwerber.

 

Im Kaufvertrag sollen nachfolgende Vereinbarungen getroffen werden:

 

-       Kaufpreiszahlung ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung des Gesamtumbaus

-       Mietbeginn mit der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich ist ab dem Monat der Anzeige der Fertigstellung des Gesamtumbaus.

-       Die Verfügungsgewalt geht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf die Gemeinde Effeltrich über, ebenso wird bereits zu diesem Zeitpunkt die Eigentumsumschreibung  veranlasst.

-       Es soll eine komplette Rückabwicklungsklausel in der notariellen Kaufvertrag mit aufgenommen werden. Wenn der geplante Umbau nicht bis zum 31.12.2023 vollzogen wurde, kann der Vertrag rückabgewickelt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, das Rathaus von der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich um den Anteil der Gemeinde Poxdorf zurück zu erwerben. Der Anteil wird auf 106.580 € beziffert.

Die Gemeinde Effeltrich wird sodann alleiniger Eigentümer des Rathauses Effeltrich. Das Wertgutachten sowie die Vereinbarung von 1983 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Sämtliche Kaufnebenkosten trägt der Erwerber.

 

Im Kaufvertrag sollen nachfolgende Vereinbarungen getroffen werden:

 

-       Kaufpreiszahlung ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung des Gesamtumbaus

-       Mietbeginn mit der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich ist ab dem Monat der Anzeige der Fertigstellung des Gesamtumbaus.

-       Die Verfügungsgewalt geht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf die Gemeinde Effeltrich über, ebenso wird bereits zu diesem Zeitpunkt die Eigentumsumschreibung veranlasst.

-       Es soll eine komplette Rückabwicklungsklausel in der notariellen Kaufvertrag mit aufgenommen werden. Wenn der geplante Umbau nicht bis zum 31.12.2023 vollzogen wurde, kann der Vertrag rückabgewickelt werden.

 

Der Gemeinderat Effeltrich stimmt dem zu.