Sitzung: 12.04.2021 GRE/093/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Anwesend: 11
Der Haushaltsentwurf ist wie folgt zu ändern:
1. Der Ansatz für die Haushaltsstelle 9831 “Investitionszuweisungen an
Zweckverbände und dgl. Inv. Umlage an VGem für Rathausumbau” wird von 106.600 Euro in 2021 und 248.600 Euro in 2022 auf 26.650 Euro in 2021 und 62.150 Euro in 2022 reduziert.
2. Der Ansatz für die Haushaltsstelle 9500 “Tiefbaumaßnahmen und Andere
Baumaßnahmen einschließlich Nebenkosten Rathausumbau Eigenanteil” wird von 312.000 Euro in 2021 und 728.000 Euro in 2022 auf 78.000 Euro in 2021 und 182.000 Euro in 2022 reduziert.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die daraus resultierenden redaktionellen Anpassungen nach Beschluss bei der Rücklagenentnahme bzw. der Kreditaufnahme (ab 2022) vorzunehmen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Sitzungsladung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Vertiefende Fragen wurden von der Kämmerin, Frau Keusch, beantwortet.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem o. a. Antrag der DEL zu und beauftragt die Verwaltung die Änderungen im Haushalt einzuarbeiten.
Anwesend: 11 Ja: 3 Nein:
8
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Effeltrich folgende
Haushaltssatzung
der
Gemeinde Effeltrich für das Haushaltsjahr 2021
§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.641.500 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.701.000 €
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 420 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 420 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 773.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.
Anwesend: Ja:
Nein: