Sitzung: 25.05.2020 GRE/078/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0
Die Stadt Baiersdorf bittet gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Gemeinde Effeltrich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Bebauungsplan „Münchswiesen I+“ sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Münchswiesen I+.
Die betroffene Fläche befindet sich rechter Hand des Kreisverkehrs am Ortseingang Baiersdorf (von Hagenau kommend).
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich erhebt unter den folgenden Voraussetzungen:
- Ausschluss einer Haftung der Gemeinde Effeltrich hinsichtlich Hochwasserschutz
für die Stadt Baiersdorf (die Gemeinde Effeltrich ist aus dem Zweckverband Hochwasserschutz Baiersdorfer Raum ausgetreten und gibt keine Zusicherung von Hochwasserschutzmaßnahmen zu Gunsten der Stadt Baiersdorf)
- Beachtung des Hochwasserschutzes seitens der Stadt Baiersdorf
keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Münchswiesen I+“ sowie die 12. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Münchswiesen I+“.