Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 103 Abs. 2 GO ist ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses zur/m Vorsitzenden zu bestimmen. Mit Beschluss Nr. 5 von heute sind die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses berufen worden. Von diesen Mitgliedern ist ein Mitglied zur/m Vorsitzenden zu bestellen.


Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt Herrn Jens Herzog zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.